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Anspruch auf Weiterbildung
Marti Hellweg
M
Arbeitnehmer
Neuling (10 P.)
Hallo
Ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch. Neben dem Gehalt möchte ich dabei auch andere für mich wichtige Punkte ansprechen.
Dazu gehört auch, dass ich mich während der Arbeitszeit gerne weiterbilden will. Muss ich das aber überhaupt ansprechen oder gibt es für Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Recht auf Weiterbildung, sodass die Frage überflüssig wird?
Danke für die Hilfe
Marti
Marius Bach
Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Marti, dass ist natürlich sehr lobenswert, dass Du Dich während Deiner Arbeitszeit weiterbilden willst. Sprich das Thema ruhig mit Deinem künftigen Arbeitgeber an. Frage ihn, welche Weiterbildungsmöglichkeiten der Betrieb bietet und wie sie vom Arbeitgeber gefördert werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Fortbildung, die vom Arbeitgeber finanziert wird, hast Du allerdings insofern nicht. So solltest Du also nicht ins Vorstellungsgespräch gehen.
Aber Du hast immerhin einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage, die Dir Dein Arbeitgeber gewähren muss, damit Du an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen kannst. Diese freien Tagen - ich glaube es sind pro Jahr jeweils 10 - gelten natürlich neben den normalen Urlaubstagen.
Alex 79
A
Neuling (30 P.)
Anspruch auf Weiterbildung wäre bestimmt eine tolle Sache, ist aber bestimmt nicht gesetzlich geregelt, sondern wenn dann immer nur im Arbeitsvertrag. Einfach mal reinschauen, ob hier etwas über einen Anspruch auf Weiterbildung steht.
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